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21.11.2007
Kindertagesbetreuung / Fachinformationen / Richtlinien/Gefährdungsbeurteilungen

Richtlinien/Gefährdungsbeurteilungen

Jeder Arbeitgeber ist zur Gefährdungsbeurteilung aller Arbeitsplätze seines Unternehmens verpflichtet (vgl. §§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG). In Kindertageseinrichtungen gilt das ArbSchG nur für das Personal, nicht aber für die Kinder. Mit einer Gefährdungsbeurteilung kann die Anzahl der Unfälle in Kindertageseinrichtungen verringert werden.