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20.10.2008
Kindertagesbetreuung / Fachinformationen / Gesundheitsförderung / IfSG/BiostoffV

Biostoffverordnung - BioStoffV

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen

ErzieherInnen sind schon allein wegen des gehäuften Auftretens von Kinderkrankheiten wie Mumps, Masern, Röteln, Windpocken, Ringelröteln und anderer Krankheiten einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Ansteckungen erfolgen durch Tröpfcheninfektion oder Schmier- beziehungsweise Kontaktinfektion. Die erhöhte Infektionsgefährdung ergibt sich daher sowohl aus dem engen Körperkontakt mit den zu betreuenden Kindern als auch aus Tätigkeiten wie Windeln wechseln, Wunden versorgen, Begleiten beim Toilettengang – hier kommt man mit Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen in Kontakt. Die Infektionserreger sind Mikroorganismen (zum Beispiel Bakterien, Viren oder Pilze, die sich in den Körperausscheidungen befinden), die nach der Biostoffverordnung zu den biologischen Arbeitsstoffen zählen. Die Biostoffverordnung ist somit auch in der Kita die wichtigste Grundlage für den Infektionsschutz der Beschäftigten.